Allgemeine Geschäftsbedingungen der Motel Sehnde GmbH, Peiner Straße 7, 31319 Sehnde


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen, sowie für die Zimmerreservierung und alle damit im Zusammenhang stehenden Bewirtungen, Leistungen oder Lieferungen.

1.2 Vertragsgrundlage sind die im Reservierungsvertrag bzw. in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Leistungen.

1.3 Der Kunde oder Buchende erkennt mit seiner Unterschrift die vertraglichen
Bestandteile und Leistungen des Reservierungsvertrages in vollem Umfang an.

1.4 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB keine Geltung finden wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Buchenden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

Dies gilt auch für den Fall, dass den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Für den Fall, dass Widersprüche zwischen beiderseitigen vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen, gelten vorrangig diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2. Vertragsschluss und Vertragspartner

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde (Leistungsnehmer). Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.

Solange dem Hotel kein unterschriebener Reservierungsvertrag vorliegt, ist es berechtigt, die im Reservierungsvertrag vereinbarten Kapazitäten anderweitig zu veräußern.

Das Hotel ist bis 14 Tage nach Erstellungsdatum an das Vertragsangebot
gebunden. Sollte der vom Besteller unterzeichnete Reservierungsvertrag dem Hotel bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, ist das Angebot nichtig.

Dem Hotel steht es frei, eine lediglich per E-Mail oder Telefon erfolgte Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Ist der Kunde (Leistungsnehmer) nicht gleichzeitig Reservierender, so ist Vertragspartner derjenige, welcher die Reservierung der im Reservierungsvertrag aufgeführten Leistungen und der sonstigen damit verbundenen Vereinbarungen bestätigt (Buchender).

2.3 Hat ein Dritter (Buchender) für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Reservierungsvertrag.

2.4. Sofern mit dem Reservierenden (Buchenden) Abrechnungsmodalitäten vereinbart werden, nach denen Teilleistungen oder die Gesamtleistung vom Leistungsnehmer (Kunden) gezahlt werden sollen (sog. Selbstzahler-Vereinbarungen), bleibt die vorstehende gesamtschuldnerische Haftung hiervon unberührt.

2.5. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach deren Ablauf die reservierten Räume und Zimmer anderweitig zu vermieten.

2.6. Sofern eine Gruppenbuchung für Zimmer, Veranstaltungen und/oder Tagungen vorgenommen wird, ist die endgültige Namensliste dem Hotel 14 Tage vor Anreise vorzulegen. Für den Fall, dass Änderungswünsche der Namensliste bestehen, behält sich das Hotel vor, den ihm hierdurch entstehenden Aufwand gegenüber dem Vertragspartner gesondert in Rechnung zu stellen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer, Konferenz-, Bankett- und/oder Ausstellungsräumen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung einer bestimmten Räumlichkeit schriftlich bestätigt.

3.2 Das Hotel behält sich vor, dem Kunden andere gleichwertige Räume zur Verfügung zu stellen, als in der Vereinbarung schriftlich bestätigt wurden, wenn organisatorische Gründe dies erfordern oder die Zahl der Veranstaltungsteilnehmer von der gebuchten Personenzahl abweicht.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im normalen Hotelbetrieb bzw. Restaurantbereich, die eine Bereitstellung von Mitarbeitern erfordert, ist das Hotel nach 24 Uhr berechtigt, angemessene Zuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen.

3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.5 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen etwa durch geänderte Marktbedingungen berechnete Preis nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Auf Verlangen hat das Hotel entsprechende Nachweise vorzulegen.

3.6 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, Personen, Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer, Personen, Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.7 Der Kunde verpflichtet sich, die bestellten Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Dies gilt auch für in Verbindung mit einer Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.

Bei Rechnungskorrekturen (insbesondere Adresskorrekturen der Leistungsnehmer) auf Wunsch des Vertragspartners, welche nicht auf eine Fehlbuchung des Hotels zurückzuführen sind, behält sich das Hotel vor eine dem Aufwand entsprechende Bearbeitungsgebühr mindestens jedoch i.H.v. 25 Euro pro Rechnungskorrektur zu veranschlagen. Die Originalrechnung ist in jedem Fall an das Hotel zurück zu senden.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Hotel ist berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, für jede Mahnung des Kunden Mahnkosten i.H.v. 10,00 EUR zu berechnen.

3.8 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.9 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.8 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.8 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.8 und/oder dieser Ziffer 3.9 geleistet wurde.

3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.11 An allen vom Kunden in das Hotel eingebrachten Gegenständen hat das Hotel für seine Forderungen ein Pfandrecht, § 704 BGB.


4. Rücktritt, Stornierung, Reduzierung, Nichterscheinen des Vertragspartners

4.1 Reservierungen i. S. d. Ziffer 2.1 sind für beide Vertragspartner verbindlich.

4.2 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

4.3 Eine Reservierung kann jedoch unter folgenden Bedingungen ganz oder teilweise storniert werden:

4.3.1 Reservierungen bis 9 Zimmereinheiten

Reservierungen bis einschließlich 9 gebuchten Zimmern können bis zum Anreisetag um 18:00 Uhr kostenfrei storniert werden.

Bei Stornierungen nach 18:00 Uhr des Anreisetages oder Nichterscheinen (No-Show) behält sich das Hotel vor, dem Kunden 90 % des Gesamtpreises in Rechnung zu stellen.

4.3.2 Gruppenreservierungen ab 10 Zimmereinheiten

Ohne vertragliche Regelung, werden Stornierungen wie folgt in Rechnung gestellt:

  • bis 4 Wochen vor Anreise:           kostenfrei.
  • ab 4 Wochen vor Anreise:            90 % des Gesamtpreises.
  • Nichterscheinen (No-Show):        90 % des Gesamtpreises.

4.3.3 Reservierungen zu Messezeiten und Großveranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der gebuchten Zimmereinheiten

Ohne vertragliche Regelung, werden Stornierungen wie folgt in Rechnung gestellt:

  • bis 6 Monate vor Anreise:            kostenfrei.
  • ab 6 Monate vor Anreise:             50 % des Gesamtpreises.
  • ab 4 Wochen vor Anreise:            90 % des Gesamtpreises.
  • Nichterscheinen (No-Show):        90 % des Gesamtpreises.

4.3.4 Konferenz-, Bankett- und/oder Ausstellungsräume

Stornierungen werden wie folgt in Rechnung gestellt:

  • Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum sind kostenfrei.
  • 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsdatum 20 % des Gesamtpreises.  
  • Unter 7 Tage vor Veranstaltungsdatum oder Nichterscheinen (No-Show) 50 % des Gesamtpreises.  

4.3.5 Für den Fall, dass nur einzelne Übernachtungen (Roomnights) storniert werden, stehen dem Hotel die Stornogebühren gem. Ziffer 4.3.1 – 4.3.3 entsprechend anteilig – bezogen auf die stornierten Leistungen – zu.

4.3.6 Sind vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen vom Vertragspartner erbracht worden, werden diese nur erstattet, wenn diese den geschuldeten Vergütungsanspruch des Hotels übersteigen.

4.3.7 Das Hotel behält sich vor, im Falle einer Stornierung oder des Nichterscheinens gebuchte Zimmer, Konferenz-, Bankett- und/oder Ausstellungsräume, welche nicht durch Kreditkartendaten oder einer schriftlichen Kostenübernahme durch eine Firma oder Gruppe garantiert sind, wieder zur Vermietung freizugeben.

Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, Konferenz-, Bankett- und/oder Ausstellungsräumen, sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

In diesem Fall reduziert sich der Vergütungsanspruch des Hotels um den Betrag, den Dritte dem Hotel für die stornierte Leistung des Kunden zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Vergütungsanspruchs des Hotels.

4.3.8 Die Stornierung hat gegenüber dem Hotel schriftlich zu erfolgen.

5. Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.8 und/oder Ziffer 3.9 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere, vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.4 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, Über-/Rückgabe, Frühstück

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sollte der Kunde eine frühere Bereitstellung wünschen, behält sich das Hotel vor, die frühere Bereitstellung mit einem Pauschalpreis i.H.v. 40,00 Euro pro Zimmer oder Räumlichkeit zu berechnen.  Das Hotel behält sich vor, die im Reservierungsvertrag vereinbarten Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Anfangstermin des Reservierungsdatums oder bei Zimmerreservierungen bis spätestens 18:00 Uhr, eintrifft. Reservierte Räumlichkeiten stehen dem Kunden nur zu dem vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen und die Schlüsselkarte der Rezeption zu übergeben. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4. Sollte die Leistung „Frühstück“ mitgebucht sein, beinhaltet dies die Teilnahme am Frühstücksbuffet und den Verzehr in dem vom Hotel festgelegten Räumlichkeiten und Zeiten. Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel. In diesem Fall behält sich das Hotel vor, die Extraleistung entsprechend des Preises eines Lunchpakets zu berechnen.

7. Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.5 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern Letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort, sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.